Nr. 05 / 13. März 2025
Nr. 05 / 13. März 2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

eRezept: Rezeptfälschungen vorbeugen

Der Verzicht auf Muster-16-Rezepte bei Arzneimitteln mit hohem Fälschungspotenzial verhindert den Missbrauch von Verordnungen.

Die Krankenkassen haben uns darüber informiert, dass für bestimmte Arzneimittel immer wieder gefälschte Rezepte in Apotheken vorgelegt werden. Sie betreffen in der Regel Wachstumshormone, GLP-1-Analoga und Mittel mit Abhängigkeitspotenzial. Papierrezepte (Muster 16-Rezepte) erleichtern das Fälschen, z. B. wenn Rezeptvordrucke in Praxen entwendet wurden.

Unsere Empfehlung: Wirkstoffe mit hohem Rezeptfälschungspotenzial (siehe Tabelle) sollten nur noch als eRezept verordnet werden. Bei Papierrezepten für diese Arzneimittel muss damit gerechnet werden, dass Apotheken häufig nachfragen und erst nach Rückversicherung in der Praxis die Rezepte beliefern. Dies ist verständlich, da Apotheken verpflichtet sind, Rezepte auf eine mögliche Fälschung hin zu prüfen.

Wirkstoffgruppe

Beispiel

Wachstumshormone

Genotropin

GLP1 Hemmer

Ozempic, Mounjaro,

Antiepileptika

Gabapentin, Pregabalin, Rivotril

Analgetika

Tramadol, Tilidin

Benzodiazepine und Z-Substanzen

Clonazepam, Diazepam, Zopiclon

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