Ukrainische Kinder ohne Krankenversicherung
Die Hamburger Sozialbehörde hat uns darüber informiert, dass ukrainische Kinder, die in der Praxis keine eGK vorlegen können, eventuell über eine nicht aktivierte Familienversicherung verfügen. Die Familienversicherung beginnt ab dem Tag des Eintritts der elterlichen Versicherung (nach §10 SGB V bei Bestehen einer Stammversicherung).
Für Kinder unter 15 Jahren erfolgt keine Anmeldung bei der Kasse durch das Jobcenter.team.arbeit.hamburg. Die Eltern müssen ihr Kind somit selbstständig bei der gewählten Kasse anmelden, dies ist auch rückwirkend zum Eintritt der elterlichen
Versicherung gesetzlich möglich, sodass die Abrechnung dann an die zuständige Krankenkasse zu richten ist. Die Sozialbehörde ist in diesen Fällen unzuständige Leistungsträgerin und kann die Abrechnungen nicht übernehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website https://team-arbeit-hamburg.de/ukraine/.
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