BARMER-Vertrag ergänzende Hautkrebsvorsorge
Die Vergütung der ergänzenden Hautkrebsvorsorge für BARMER-Patienten im Alter von 14 bis 34 Jahren wurde zum 01.01.2024 von 29 EUR auf 30,19 EUR (GOP 94500) erhöht. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und entspricht der aktuell gültigen Vergütung der EBM-Ziffer 01745.
Sowohl Versicherte als auch Hautärzte müssen grundsätzlich ihre Teilnahme an dem Vertrag erklären. Hautärzte, die bereits am Vertrag teilnehmen, müssen keine erneute Teilnahmeerklärung abgeben.
Den 8. Nachtrag finden Sie auf unserer Homepage.
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