Nr. 05 / 15. März 2024
Nr. 05 / 15. März 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Neue Rubrik im Online Portal: Informationen über ermächtigte Ärzte und ermächtigte Einrichtungen sind wieder verfügbar

Nach dem System der vertragsärztlichen Versorgung ist die ambulante Behandlung der Versicherten in erster Linie den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen/angestellten niedergelassenen Ärzten, Therapeuten und Medizinischen Versorgungszentren vorbehalten. Eine Teilnahme ermächtigter Ärzte/Therapeuten oder in besonderen Fällen ärztlich geleiteter Einrichtungen kommt nur insoweit in Betracht, als eine Versorgungslücke, d.h. ein Bedarf hierfür besteht.

Über die Ermächtigungen führt die Kassenärztliche Vereinigung (Registerstelle) ein besonderes Verzeichnis.

Mit unserem Verzeichnis der Ermächtigungen in Hamburg erhalten Sie einen Überblick über die zusätzlichen Versorgungsmöglichkeiten für Ihre Patienten. Ab sofort finden Sie die Verzeichnisse im Online Portal der KVH unter der Rubrik „Verzeichnis der Ermächtigungen“.

Beachten Sie bitte, dass bei Überweisungen an ermächtigte Ärzte/Therapeuten der jeweils ermächtigte Arzt/Therapeut namentlich zu benennen ist. Eine Überweisung an das Krankenhaus / die Einrichtung ist in diesen Fällen nicht zulässig.

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