AU-Bescheinigung per Telefon - Nur noch bis zum 31. März 2023 möglich
Vertragsärzte dürfen bekannte und unbekannte Patienten nach telefonischer Anamnese für bis zu sieben Kalendertage krankschreiben, wenn es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt. Die telefonische AU-Bescheinigung kann bei fortdauernder Erkrankung telefonisch einmal um sieben Kalendertage verlängert werden. Diese Sonderregelung gilt noch bis zum
31. März 2023.
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