Nr. 06 / 5. April 2024
Nr. 06 / 5. April 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

eArztbrief: Frist bis zum 30. Juni

Ärzte und Psychotherapeuten müssen ab 30. Juni 2024 elektronische Arztbriefe empfangen können. Das sieht das am 26. März 2024 in Kraft getretene Digital-Gesetz (DigiG) vor.

Nach der Verordnung zur Finanzierung der Kosten für die Telematikinfrastruktur (TI) des Bundesgesundheitsministeriums müssen Praxen eigentlich bereits seit 1. März die aktuelle Version der eArztbrief-Software installiert haben. Andernfalls wird ihnen die monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Ausnahme: Für das Praxisverwaltungssystem ist keine entsprechende Software verfügbar.

Siehe hierzu auch Telegramm 02 / 26. Januar 2024.

Mitgliederservice der KV Hamburg
Kontaktformular
Telefon: 040 / 22 802 - 802
Fax: 040 / 22 802 - 885