Förderung der Weiterbildung - wichtige Neuerungen seit dem 01.04.2024
Zum 1. April 2024 wurde die Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung aktualisiert. Hier die wichtigsten Änderungen:
Es erfolgte eine Änderung im §2 Verteilung der Förderstellen der weiteren Facharztgruppen. Demnach ist die Förderung nun auf eine maximal zulässige Förderdauer eines Weiterbildungsverhältnisses von 24 Monaten begrenzt.
Die neue Richtlinie finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg.
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