Nr. 06 / 5. April 2024
Nr. 06 / 5. April 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Förderung der Weiterbildung - wichtige Neuerungen seit dem 01.04.2024

Zum 1. April 2024 wurde die Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung aktualisiert. Hier die wichtigsten Änderungen:
Es erfolgte eine Änderung im §2 Verteilung der Förderstellen der weiteren Facharztgruppen. Demnach ist die Förderung nun auf eine maximal zulässige Förderdauer eines Weiterbildungsverhältnisses von 24 Monaten begrenzt.
Die neue Richtlinie finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg.

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