Nr. 07 / 09. April 2025
Nr. 07 / 09. April 2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Änderungen zur Videosprechstunde 2025

Rückwirkend zum 1. Januar 2025:

  • Die bisherige Obergrenze für Leistungen in der Videosprechstunde entfällt (Streichung Absatz 6 der Nr. 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM)

Ab 1. April 2025:

  • Der Anteil an videobasierten Behandlungsfällen ohne persönlichen Kontakt bei bekannten Patienten wird von 30 % auf 50 % erhöht.

  • Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten erhalten hierfür einen Zuschlag zur Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale.

  • Auch Nuklearmediziner können Videosprechstunden nach dem EBM abrechnen.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Abrechnungsnewsletter

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