Änderung zur Abrechnung von Shunt-Ventilen („Stimmen-Prothesen“)
Zum 01.04.2025 sind Shunt-Ventile und das zugehörige Begleitmaterial aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen worden. Diese Produkte sind nicht mehr als Hilfsmittel verordnungsfähig, sondern gelten künftig als ärztliche Sachkosten.
Da die organisatorische Umsetzung bei den Herstellern jedoch noch Zeit benötigt, haben sich die Ersatzkassen auf eine Übergangslösung verständigt:
Das bisherige Abrechnungsverfahren als Hilfsmittel wird bis zum 30.06.2025 fortgeführt.
Das bedeutet für Sie: Keine Änderungen gegenüber dem Status Quo.
Verwendung des Muster 16,
Angabe der entsprechenden Hilfsmittelpositionsnummer,
Setzen des Kreuzes bei „Hilfsmittel“.
Derzeit verhandeln die Krankenkassen auf Bundesebene über eine bundeseinheitliche Abrechnungsregelung ab dem 01.07.2025. Hierzu informieren wir Sie, sobald uns die Ergebnisse vorliegen.
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