Nr. 07 / 31. März 2023
Nr. 07 / 31. März 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Feste Preise für pädiatrische Untersuchungen und Behandlungen

Kinder- und Jugendärzte erhalten ab 1. April 2023 fast alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet. Außerdem werden für Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgewählte Leistungen (EBM-Abschnitt 14.2 sowie GOP 14220, 14222, 14240, 14313 und 14314) extrabudgetär vergütet.

Nach dem Beschluss des Bundestages werden ab dem 1. April alle pädiatrischen Leistungen des EBM-Kapitels 4 für Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in voller Höhe vergütet. Allerdings sieht die Ampelkoalition keine extrabudgetäre Vergütung für die Pädiatrie vor, sondern führt ein Verfahren ein, wonach die Krankenkassen Nachzahlungen leisten müssen, wenn die MGV zur Honorierung aller erbrachten Leistungen nicht ausreicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite der KBV.

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