Terminvermittlung durch Hausärzte & Kinder- und Jugendärzte: 15 Euro auch für Teil- nehmer von Selektivverträgen
Hausärzte erhalten in der hausarztzentrierten Versorgung 15 €, wenn sie für einen Patienten in einer bestimmten Frist einen Termin beim Facharzt vereinbaren. Die Terminvermittlung darf dann nicht Gegenstand des Selektivvertrages sein.
Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte, die an einem Selektivvertrag (nach § 73b SGB V) oder an einem Vertrag zur knappschaftsärztlichen Versorgung teilnehmen, können somit ebenfalls die Gebührenordnungsposition 03008 bzw. 04008 für die Terminvermittlung abrechnen. Zum Nachweis, dass die Leistungen nach der GOP 03008/ 04008 nicht Gegenstand eines Selektivvertrags sind, müssen die Ärzte in ihrer Abrechnung zusätzlich die GOP 88196 angeben.
Die Regelung tritt rückwirkend ab 1. Januar 2023 in Kraft. Weitere Informationen entnehmen Sie der Themenseite der KBV.
Mitgliederservice der KV Hamburg
Telefon 22 802 - 802
Fax 22 802 - 885