Kinder-Vorsorgeuntersuchungen außerhalb der Toleranzzeiten
Der G-BA hat beschlossen, dass die Toleranzzeit für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 zu Lasten der Regelversorgung noch bis zum 30.06.2023 verlängert wird. Es werden hierfür die üblichen Abrechnungsziffern (GOP 01716, 01717, 01718, 01719) genutzt.
Der Hamburger Sondervertrag mit der Sozialbehörde für die U4 und U5 außerhalb der Toleranzzeiten läuft zum 30.06.2023 aus. Weitere Informationen finden Sie auf unserer KVH Homepage unter (www.kvhh.de - Menü - Praxis - Praxis-Teams - Frueherkennungsuntersuchungen von Kindern nach Ablauf der Toleranzgrenzen).
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