Nr. 07 / 31. März 2023
Nr. 07 / 31. März 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

TSS: Geänderte Voreinstellung beim Mindestbuchungsabstand

Bei der Einstellung eines TSS-Termins wird dieser immer mit einem Mindestbuchungsabstand belegt. Hiermit kann die Praxis regulieren, wie kurzfristig die Buchung des Termins möglich sein soll. Voreingestellt waren bisher immer sieben Tage. Das bedeutet, dass der Termin ab sieben Tagen und kürzer vor dem Termin nicht mehr gebucht werden kann und somit von Ihnen für Ihre eigenen Patienten genutzt werden kann. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Mindestbuchungsabstand individuell auf bis zu 0 Stunden zu reduzieren.

Bitte beachten Sie, dass sich die Voreinstellung des Mindestbuchungsabstands nun geändert hat. Dieser wurde auf zwei Tage reduziert. Wenn Sie dies nicht wünschen, dann müssen Sie bei der Einstellung der Termine den Mindestbuchungsabstand erhöhen. Diese Regelung betrifft nicht die Termine, die bis zum Zeitpunkt der Umstellung (Anfang März) bereits eingestellt waren.

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