Nr. 07 / 31. März 2023
Nr. 07 / 31. März 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Medizinische Rehabilitation: Verordnungen jetzt auch in der Videosprechstunde

Mit Änderung der Rehabilitations-Richtlinie zum 21. März 2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, dass eine Verordnung in der Videosprechstunde nur dann erfolgen darf, wenn die verordnungsrelevante Diagnose und die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit den verordnenden Ärzten oder Psychotherapeuten oder einer anderen verordnungsberechtigten Person derselben Praxis unmittelbar persönlich bekannt sind. Schließt die Erkrankung der Patienten eine Verordnung in der Videosprechstunde aus oder ist eine hinreichend sichere Beurteilung der Verordnungsvoraussetzungen in der Videosprechstunde nicht möglich, ist von einer Verordnung abzusehen. In diesem Fall ist auf die Erforderlichkeit einer unmittelbar persönlichen Untersuchung zu verweisen.

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