Nr. 07 / 31. März 2023
Nr. 07 / 31. März 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Praxen mit extrem hohem Stromverbrauch erhalten zusätzlich Finanzhilfen

Arztpraxen mit besonders hohem Energieverbrauch können für das Jahr 2023 zusätzliche Stromkosten geltend machen. Damit sollen übermäßige Ausgaben aufgrund der stark gestiegenen Strompreise kompensiert werden. Auf die Sonderregelung haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Anspruchsberechtigt sind

  • - Arztpraxen, die Leistungen aus mindestens einem der folgenden EBM-Bereiche abrechnen:
    o Abschnitt 25.3.2 (Hochvolttherapie)
    o Abschnitt 34.3 (Computertomographie) und/oder Abschnitt 34.4 (Magnet-Resonanz-Tomographie)
    o Abschnitt 40.14 (Kostenpauschalen für die Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren)
    - sofern die zusätzlichen Stromkosten der Praxis 500 Euro pro Quartal und mehr betragen.

So erfolgt die Berechnung der zusätzlichen Stromkosten:

  • Als zusätzliche Stromkosten gelten Ausgaben, die bei einem Strompreis von über 29 Cent pro Kilowattstunde entstehen.

  • Der Eigenanteil der Praxis an den zusätzlichen Stromkosten beträgt fünf Prozent.

  • Abgezogen von den zusätzlichen Stromkosten werden staatliche Hilfen sowie ein Anteil für Privatpatienten.

Der Differenzbetrag aus dem aktuellen Strompreis der Praxis und dem Referenzpreis von 29 Cent je kW wird mit dem Stromverbrauch der Praxis in dem jeweiligen Quartal multipliziert. Von diesem Betrag werden der Anteil anderer Kostenträger (vor allem Privatversicherte) sowie staatliche Hilfen abgezogen. Der Eigenanteil der Praxis beträgt fünf Prozent.

Beispiel: Eine radiologische Praxis hat im 1. Quartal 2023 Stromkosten in Höhe von 12.000 Euro (dabei sind die Maßnahmen aus der Strompreisbremse bereits berücksichtigt) bei einem Stromverbrauch in Höhe von 25.000 kWh. Der GKV-Anteil der Einnahmen der Praxis beträgt 80 Prozent. Die zusätzlichen Stromkosten der Praxis im 1. Quartal 2023, die gegenüber der KV Hamburg abgerechnet werden können, liegen dann bei 3.610 Euro: (12.000 Euro - 0,29 Euro/kWh x 25.000 kWh) x 80% (GKV-Anteil) x 95% (Eigenanteil) = 3.610,00 Euro Arztpraxen machen die zusätzlichen Stromkosten quartalsweise geltend. Dazu reichen sie uns eine Selbsterklärung ein. Sobald das konkrete Verfahren zur Abrechnung abgestimmt ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.

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