Ende der Maskenpflicht zum 8. April
Die gesetzliche Maskenpflicht endet u.a. für Besucher und Patienten in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen am 7. April. Dann läuft die Regelung im Infektionsschutzgesetz aus. Praxen, die an der Maskenpflicht festhalten möchten, können sich auf ihr Hausrecht berufen und das Tragen einer Maske in ihren Räumlichkeiten weiter vorgeben.
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