Nr. 07 / 31. März 2023
Nr. 07 / 31. März 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Ende der Maskenpflicht zum 8. April

Die gesetzliche Maskenpflicht endet u.a. für Besucher und Patienten in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen am 7. April. Dann läuft die Regelung im Infektionsschutzgesetz aus. Praxen, die an der Maskenpflicht festhalten möchten, können sich auf ihr Hausrecht berufen und das Tragen einer Maske in ihren Räumlichkeiten weiter vorgeben.

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