Bevorratung mit Paxlovid®: keine Vergütung mehr für Arztpraxen!
Seit dem 8. April ist die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung weitestgehend außer Kraft. Es entfällt ab sofort die Regelung, dass Hausärzte für den Aufwand im Zusammenhang mit der (bis Ende 2023 noch möglichen) Bevorratung und Abgabe des Medikaments eine Vergütung von 15 Euro je abgegebener Packung erhalten.
Eine Übergangsregelung für Apotheken sieht zwar weiterhin eine Vergütung der Apotheken in Höhe von 15 Euro zzgl. Umsatzsteuer je abgegebener Packung vor, falls eine Abgabe von Paxlovid® an Ärzte zur Bevorratung erfolgt. Da diese Vergütung aufgrund fehlenden Versichertenbezugs und fehlender Kassenzuordnung auf der Verordnung nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann, werden Apotheken dies zukünftig den verordnenden Ärzten in Rechnung stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Abteilung Verordnung und Beratung Tel. 040 22802 571/-572