Verordnung von Paxlovid®: neuer Kostenträger
Bei der Ausstellung patientenindividueller Verordnungen von Paxlovid® ist seit dem 8. April als Kostenträger nicht länger das Bundesamt für Soziale Sicherung, sondern die jeweilige gesetzliche Krankenkasse der versicherten Person einzutragen.
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