Zuschläge für höheren Hygieneaufwand rückwirkend zum 01.01.2024
Im Telegramm vom 05.04.2024 haben wir bereits über die geplante Einführung neuer Hygienezuschläge für fast alle Eingriffe des Abschnittes 31.2 des EBM (Ambulante Operationen) unterrichtet.
Folgende Zuschläge wurden rückwirkend in den EBM aufgenommen:
Die neuen Zuschlags-Gebührenordnungspositionen (GOP) werden von der KV jeweils zu den Grundleistungen zugesetzt. Dieses wird auch für die bereits eingereichten Abrechnungen des Quartals 1/2024 umgesetzt.
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