Ambulante Operateure erhalten Zuschläge für höheren Hygieneaufwand
Für ambulante Operationen sollen zusätzliche Zuschläge für den höheren Hygieneaufwand vereinbart werden. Ärzte können diese dann rückwirkend zum 01.01.2024 geltend machen. Die Beratungen im Bewertungsausschuss stehen kurz vor dem Abschluss, konnten jedoch nicht bis zum Ende des ersten Quartals beendet werden.
Hygienezuschlag für fast alle Eingriffe
Für fast alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM (Ambulante Operationen) aufgeführt sind, soll es einen Hygienezuschlag geben.
Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) sowie Gebührenordnungspositionen, die keinem OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (GOP 01904 und 01905) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.
Der Hygienezuschlag ist je nach Eingriff unterschiedlich hoch. Die Höhe richtet sich u. a. nach dem Aufwand der Sterilisation der Instrumente und nach der Dauer der Operation. Dadurch gibt es insgesamt 66 Zuschläge, deren Spanne von 3,34 Euro bis 62,18 Euro reicht. Sie sind im neuen EBM-Abschnitt 31.2.19 und im Abschnitt 1.7.6 und 1.7.7 des EBM aufgeführt. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und damit für jeden Eingriff in voller Höhe.
Wir informieren Sie baldmöglichst über die rückwirkende Umsetzung für das erste Quartal.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Themenseite der KBV.
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