Planen Sie die Beschäftigung eines ärztlichen Weiterbildungsassistenten? Denken Sie an die umfangreichen Fördermöglichkeiten!
Weiterbildungsverhältnisse mit dem Ziel Allgemeinmedizin können aufgrund bundesweiter gesetzlicher Regelungen mit derzeit 5.800 Euro monatlich für eine Vollzeitstelle gefördert werden. Die Menge an geförderten Weiterbildungsstellen ist in diesem Bereich nicht begrenzt.
Ebenfalls gesetzlich geregelt ist die Förderung von Weiterbildungsstellen mit dem Facharztziel Kinder-, Frauen- und Augenheilkunde in gleicher Höhe. Hier besteht allerdings eine jährliche Mengenbegrenzung von momentan insgesamt 45 Vollzeitstellen. Hier werden die Förderungen nach Eingang der vollständigen Anträge beschieden.
Außerdem hat der Vorstand der KV Hamburg Förderrichtlinien beschlossen, die eine finanzielle Förderung von Weiterbildungsstellen aller anderen Facharztgebiete der patientenunmittelbaren Versorgung aus Mitteln des Strukturfonds in gestaffelten Höhen vorsehen. Eine besondere Förderung in Höhe von 1.000 Euro monatlich können weiterbildungsbefugte Urologen, HNO-Ärzte, Dermatologen, Chirurgen/Orthopäden und Nervenärzte für maximal 12 Monate erhalten, wenn sie Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) mit entsprechendem Facharztziel beschäftigen. Die Förderung ist auf 40 Vollzeitstellen begrenzt.
Die Weiterbildungsbefugten aller anderen Facharztgebiete der unmittelbarer Patientenversorgung können für eine besetzte Weiterbildungsstelle eine Förderung in Höhe von 500 Euro monatlich für höchstens 12 Monate erhalten. Die Förderung ist auf 43,75 Vollzeitstellen begrenzt.
Diese beiden Fördermöglichkeiten aus dem Strukturfonds sind für das Jahr 2025 noch nicht ausgeschöpft. Nutzen Sie die Gelegenheit und beantragen Sie die Förderung zusammen mit der Meldung Ihres Weiterbildungsassistenten!
Wichtig zu wissen:
Die Förderungen betreffen die Weiterbildung zum Facharzt, Weiterbildungen in einem Schwerpunkt sind nicht förderfähig.
Die finanziellen Förderungen aus dem Strukturfonds gehen an Sie als Weiterbildungsbefugten, also Antragsteller. Die genehmigten Fördermittel sind Zuschüsse zu dem von Ihnen zu zahlenden Bruttogehalt des Arztes in Weiterbildung und damit ein Gehaltsbestandteil. Sie sind in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung weiterzugeben.
Denken Sie bitte an die notwendigen Formalitäten: Eine finanzielle Förderung kann erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen und Prüfung des Antrages erfolgen. Eine rückwirkende finanzielle Förderung ist nicht möglich. Ein Antrag sollte vier Wochen vor Beginn der beabsichtigten Beschäftigung gestellt werden.
Hintergrund
Die Weiterbildungsförderung aus dem Strukturfonds soll insbesondere das bestehende Engagement der vertragsärztlichen fachärztlichen Weiterbildungsbefugten erhalten. Außerdem soll durch steuernde Elemente eine Verbreiterung des Weiterbildungsangebots durch die zusätzliche Erlangung bzw. Erweiterung von Weiterbildungsbefugnissen bewirkt werden, damit auch in Zukunft eine bedarfsgerechte Versorgung durch Vertragsärzte sichergestellt bleibt. Die Förderung in diesen anderen fachärztlichen Fachgruppen soll überbrückend bis zu einer erfolgreichen Verhandlung und Umsetzung eines weiterentwickelten Konzeptes zur Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung auf Bundesebene erfolgen.
Ein Informationsblatt mit den wichtigsten Fakten und wie Sie eine Förderung bei der KVH beantragen können, einschließlich der Richtlinien und Formulare, finden Sie auf unserer Homepage.
Ihre Ansprechpartner:
Nicole Schöwing, Tel: 040 / 22 802 -676
Lydia Sonnenberg, Tel: 040 / 22802 -661
Florian Doß, Tel: 040 / 22802 -682