Nr. 08 / 29. April 2025
Nr. 08 / 29. April 2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Klarstellung in neuer Notdienstordnung: Vertragsärzt:innen sind nicht sozialversicherungspflichtig

Vertragsärzt:innen im Notdienst unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Dies hat die Deutsche Rentenversicherung Bund Betriebsprüfdienst Hamburg jüngst der KV Hamburg bestätigt. Die Begründung hierfür ist, dass der vertragsärztliche Notdienst als Teil der vertragsärztlichen Aufgaben und Pflichten eingestuft wird. Dies betrifft auch KV-Mitglieder, die als Angestellte an der vertragsärztlichen Versorgung für die Praxis und auf Rechnung der Praxis am Notdienst teilnehmen.

Bei den sog. NiKas, also den Ärztinnen und Ärzten, die als „Nichtkassenärzt:innen“ Notdienst leisten, ist die Sachlage eine andere. Hier sehen die Behörden auf Bundesebene vor, dass eine Sozialversicherungspflicht nur dann nicht vorliegt, wenn kumulativ die drei Kriterien Einzelleistungsabrechnung, Nutzungsentgelt und Vertretungsmöglichkeit erfüllt sind. (siehe hierzu auch Telegramm Nr. 12 vom 22. August 2024).

Um dem zu entsprechen, hat die Vertreterversammlung der KV Hamburg auf ihrer Sitzung Anfang April eine neue Notdienstordnung beschlossen, die seit dem 03.04.2025 gilt.

Seither werden im Rahmen einer notdienstärztlichen Tätigkeit sowohl bei Vertragsärzt:innen als auch bei NiKas (also angestellte Ärzt:innen in der Praxis auf eigene Rechnung sowie andere Notdienstärzt:innen auf eigene Rechnung) keine Sozialversicherungsbeiträge mehr von der KV einbehalten.

Sozialversicherungsbeiträge, die von am Notdienst teilnehmenden Vertragsärzt:innen in der Vergangenheit einbehalten wurden, werden mit der Honorarauszahlung im Mai voll zurückerstattet.

In welchem Umfang NiKas für die Notdienste in den Quartalen 2/24 bis 1/25 Sozialversicherungsabgaben zurückerhalten, muss in jedem einzelnen Fall von der KV Hamburg geprüft werden.

Die neue Notdienstordnung sowie die Vorstandsrichtlinie zu der Höhe der Nutzungsentgelte können Sie über die Startseite unserer Website über www.kvhh.de einsehen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: notfallpraxen.buero@kvhh.de