Information zum Einladungswesen im Mammographie-Screening-Programm für Frauen über 70 Jahren
Im Rahmen der Altersgruppenerweiterung im Mammographie-Screening-Programm hatte der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für den Zeitraum vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 festgelegt. In dieser Übergangsphase mussten sich Frauen in einem Alter von über 70 Jahren eigenständig bei der Zentralen Stelle in Bremen melden, um einen Termin für die Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm zu erhalten.
Seit dem 01.01.2025, mit dem Ende dieser Übergangsregelung, ist eine aktive Anmeldung durch die Frauen nicht mehr erforderlich. Auf Basis der Daten der Einwohnermeldeämter werden nun alle Frauen im Alter zwischen 50 und einschließlich 75 Jahren automatisch durch die Zentrale Stelle zum Mammographie-Screening-Programm eingeladen.
Eine Anmeldung bei der Zentralen Stelle Mammographie-Screening ist lediglich in folgenden Ausnahmefällen erforderlich:
Wenn der 76. Geburtstag der Frau in Kürze bevorsteht (etwa 3 Monate vorher).
Wenn beim Einwohnermeldeamt für die Frau eine Auskunftssperre vorliegt, sodass der Zentralen Stelle die relevanten Daten nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Die Zentrale Stelle macht darauf aufmerksam, dass mit der Anhebung der Altersgrenze auch das Volumen der dort zu bearbeitenden Vorgänge erheblich gestiegen ist. Diese Entwicklung wird grundsätzlich positiv bewertet, führt aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels aber auch dort zu personellen Engpässen. Daher kann es zeitweilig zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.