Meningokokken-B-Impfempfehlung für Säuglinge und Kleinkinder rechtskräftig
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Meningokokken-B-Impfempfehlung für Säuglinge und Kleinkinder (s. Telegramm Nr. 8 vom 22.05.2024) ist seit dem 29.05.2024 rechtskräftig. Die KVH konnte jedoch mit den Krankenkassen bisher noch keine Einigung über die Vergütung erzielen. Deshalb darf dieser Impfstoff weiterhin nur auf Privatrezept verordnet werden; das Impfhonorar ist den Eltern privat in Rechnung zu stellen.
Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens haben die Eltern allerdings gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf Rückerstattung. Wir werden Sie auf diesem Wege weiter auf dem Laufenden halten.
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