Nr. 1 /15.01.2026
Nr. 1 /15.01.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Änderungen zur ambulanten Komplexversorgung für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen

Am 10.12.2025 sind die aktuellen Änderungen bei der Komplexversorgung für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Die Mindestanzahl für die Gründung eines Netzverbundes wurde von zehn auf sechs Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen gesenkt. Auch angestellte Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können nun als Bezugsärzt:in oder Bezugspsychotherapeut:in tätig sein.

  • Wenn kein Krankenhaus für eine Kooperation zur Verfügung steht, kann ein Netzverbund für zwei Jahre genehmigt werden. Für den Antrag reicht jetzt eine schriftliche Erklärung aller Mitglieder, ein formeller Vertrag ist nicht mehr erforderlich. Alle Mitglieder eines Netzverbundes dürfen auch gemeinsam in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) arbeiten.

  • Psychologische Psychotherapeut:innen können neuerdings auch dann als Bezugspsychotherapeut:in eingesetzt werden, wenn eine regelmäßige Einbindung eines Facharztes erfolgt. Bei Fallbesprechungen dürfen Netzverbundmitglieder an externen Hilfekonferenzen teilnehmen, und auf Wunsch der Patienten können weitere Personen eingeladen werden.

  • Seit dem 1. Januar 2026 entfällt für die Abrechnung die Kennzeichnungspflicht von Komplexversorgungsbesuchen bei Erwachsenen; diese Pflicht gilt künftig nur noch für Kinder und Jugendliche.

Den vollständigen Regelungstext des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) finden Sie hier. Weiterführende Informationen stellt zudem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter dem folgenden auf ihrer Homepage bereit.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802, Fax 040 / 22 802 -885
mitgliederservice@kvhh.de