Aus-, Fort-, Weiterbildungen Psychotherapie: Ende März läuft Übergangsfrist aus
Zum 1. April 2024 ist die überarbeitete Psychotherapie-Vereinbarung in Kraft getreten. Damit wurden die Voraussetzungen für Genehmigungen zur Ausführung und Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen teilweise neu geregelt und an das aktuelle Weiterbildungsrecht und Psychotherapeutengesetz angepasst. Hinzugekommen sind Vorschriften für Fachpsychotherapeut:innen sowie Voraussetzungen für weitere Psychotherapieverfahren („Zweitverfahren“). Für begonnene oder geplante Aus-, Fort- beziehungsweise Weiterbildungen wurde eine Übergangsregelung aufgenommen: Nach dieser kann bis zu zwei Jahre nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine Qualifikation nach den alten Vorgaben begonnen werden. Diese Übergangsfrist läuft Ende März 2026 aus.
Weitere Informationen finden Sie im PraxisInfoSpezial der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum „Genehmigungsverfahren in der ambulanten Psychotherapie: Hinweise zu fachlichen Anforderungen, Nachweisen, Psychotherapeutischen Qualifikationen und Zweitverfahren“.
Aktuell gültige Psychotherapie-Vereinbarung (01.01.2025): www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag
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