Erleichterungen bei der Beantragung der HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV PrEP)
Seit dem 1. Juli 2024 sind die Anforderungen für die Genehmigung der HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP) nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten Versorgung von HIV-Patienten vereinfacht, um eine flächendeckende Versorgung von Versicherten mit Anspruch auf HIV-PrEP zu erreichen. Die wesentlichen Änderungen:
1. Verkürzte Hospitation:
Die Mindestdauer der Hospitation wird von 16 auf 8 Stunden reduziert.
Die praktischen Inhalte der Hospitation werden präzisiert.
2. Reduzierte Anzahl behandelter Personen:
Für die erstmalige Genehmigung ist die Anwesenheit bei der Behandlung von mindestens 7 Personen mit HIV-PrEP erforderlich (vorher 15).
Zur Aufrechterhaltung der Genehmigung muss der Arzt jährlich durchschnittlich 6 statt 10 Personen selbstständig betreuen.
3. Online-Fortbildungen:
Die erforderlichen Fortbildungspunkte können zukünftig online erworben werden.
Genehmigungsanträge finden Sie auf unserer Homepage und können via E-Mail an genehmigung@kvhh.de eingereicht werden.
Wir beraten Sie gern!
Ansprechpartner/innen (Abt. Genehmigung):
Ansprechpartner/in |
Tel. |
|
Birgit Gaumnitz (Mo, Di., Do., Fr.) |
040/ 22 802 - 889 |
birgit.gaumnitz@kvhh.de |
Monika Marks |
040 / 22 802 - 603 |
monika.marks@kvhh.de |
Lucas Rathke |
040 / 22 802 - 358 |
lucas.rathke@kvhh.de |
Ansprechpartner/innen (Abt. Qualitätssicherung - Aufrechterhaltung):
Ansprechpartnerin |
Tel. |
|
Katharina Flindt |
040 / 22 802 - 461 |
katharina.flindt@kvhh.de |
Cornelia Werner (Di, Mi.) |
040 / 22 802 - 602 |
cornelia.wehner@kvhh.de |
Mitgliederservice der KV Hamburg
Kontaktformular
Telefon: 040 / 22 802 - 802
Fax: 040 / 22 802 - 885