Nr. 10 / 02. Juli 2024
Nr. 10 / 02. Juli 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Erleichterungen bei der Beantragung der HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV PrEP)

Seit dem 1. Juli 2024 sind die Anforderungen für die Genehmigung der HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP) nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten Versorgung von HIV-Patienten vereinfacht, um eine flächendeckende Versorgung von Versicherten mit Anspruch auf HIV-PrEP zu erreichen. Die wesentlichen Änderungen:

1. Verkürzte Hospitation:

  • Die Mindestdauer der Hospitation wird von 16 auf 8 Stunden reduziert.

  • Die praktischen Inhalte der Hospitation werden präzisiert.

2. Reduzierte Anzahl behandelter Personen:

  • Für die erstmalige Genehmigung ist die Anwesenheit bei der Behandlung von mindestens 7 Personen mit HIV-PrEP erforderlich (vorher 15).

  • Zur Aufrechterhaltung der Genehmigung muss der Arzt jährlich durchschnittlich 6 statt 10 Personen selbstständig betreuen.

3. Online-Fortbildungen:

  • Die erforderlichen Fortbildungspunkte können zukünftig online erworben werden.

Genehmigungsanträge finden Sie auf unserer Homepage und können via E-Mail an genehmigung@kvhh.de eingereicht werden.

Wir beraten Sie gern!

Ansprechpartner/innen (Abt. Genehmigung):

Ansprechpartner/in

Tel.

E-Mail

Birgit Gaumnitz (Mo, Di., Do., Fr.)

040/ 22 802 - 889

birgit.gaumnitz@kvhh.de

Monika Marks

040 / 22 802 - 603

monika.marks@kvhh.de

Lucas Rathke

040 / 22 802 - 358

lucas.rathke@kvhh.de

Ansprechpartner/innen (Abt. Qualitätssicherung - Aufrechterhaltung):

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040 / 22 802 - 461

katharina.flindt@kvhh.de

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