Nr. 10 / 02. Juli 2024
Nr. 10 / 02. Juli 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

TK-Vertrag ergänzende Hautkrebsvorsorge

Der TK-Vertrag zum ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Patienten ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres wurde zum 1. Juli 2024 aufgrund gesetzlicher Vorgaben neu gefasst. Dabei wurde ein elektronisches Teilnahmeverfahren für Versicherte mittels QR-Code vertraglich ergänzt. Nähere Informationen zum Ablauf sind in Anlage 4 des Vertrages enthalten. Dieses Teilnahmeverfahren soll zukünftig gleichberechtigt als zusätzliche Option neben dem bisherigen schriftlichen Teilnahmeverfahren stehen. Die Vergütung der Hautvorsorge inkl. ggf. notwendiger Auflichtmikroskopie entspricht der jeweils gültigen Vergütung der EBM-Ziffer 01745.

Der TK-Hautvorsorgevertrag sieht nur eine Teilnahmeberechtigung für Hautärzte vor. Sowohl Versicherte als auch Hautärzte müssen grundsätzlich ihre Teilnahme an dem Vertrag erklären. Hautärzte, die bereits am Vertrag teilnehmen, müssen keine erneute Teilnahmeerklärung abgeben. Den vollständigen Vertragstext sowie die Teilnahmeformulare für Ärzte und Versicherte finden Sie auf unserer Homepage.

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