Nr. 10 / 16.07.2026
Nr. 10 / 16.07.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Information zur Weiterbildungsförderung ab 01.08.2026

Ab dem 01.08.2026 tritt eine neue Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung in Kraft.

Die maximal zulässige Förderdauer beträgt künftig:

  • 24 Monate für die Facharztweiterbildung in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie der Augenheilkunde,

  • 6 Monate für die Facharztweiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin.

Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die jeweilige Förderdauer entsprechend.

Bitte berücksichtigen Sie diese Änderungen bei der Planung Ihrer Weiterbildungsförderung.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
mitgliederservice@kvhh.de