Information zur Weiterbildungsförderung ab 01.08.2026
Ab dem 01.08.2026 tritt eine neue Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung in Kraft.
Die maximal zulässige Förderdauer beträgt künftig:
24 Monate für die Facharztweiterbildung in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie der Augenheilkunde,
6 Monate für die Facharztweiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die jeweilige Förderdauer entsprechend.
Bitte berücksichtigen Sie diese Änderungen bei der Planung Ihrer Weiterbildungsförderung.
Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
mitgliederservice@kvhh.de