Nr. 10 / 16.07.2026
Nr. 10 / 16.07.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Ärztliche Meldepflicht: COVID-19 gestrichen, nosokomiale Infektionen jetzt namentlich

Das „Apothekenversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ (ApoVWG) beinhaltet mehrere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die bereits am 2. Juli 2026 in Kraft getreten sind:

  • Die Arztmeldepflicht einer COVID-19-Erkrankung ist gestrichen. Ärztinnen und Ärzte müssen demnach künftig weder den Verdacht einer Coronaerkrankung noch die manifeste Infektion oder einen deswegen eingetretenen Todesfall dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.

  • Namentliche Meldung nosokomialer Infektionen: Das Auftreten von zwei oder mehr nosokomialen Infektionen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, ist dem zuständigen Gesundheitsamt jetzt namentlich zu melden; eine nichtnamentliche Meldung genügt nicht mehr.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
mitgliederservice@kvhh.de