Nr. 10 / 16.07.2026
Nr. 10 / 16.07.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Arzneimittel: Direktzuweisung von Arzneimittelverordnungen zur Heimversorgung bis Ende 2028 erlaubt

Durch das Inkrafttreten des Apothekenversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) am 2. Juli 2026 können Arztpraxen nun bis Ende 2028 Rezepte über Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte von Heimbewohnern direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln.

Die Erlaubnis umfasst sowohl Papierrezepte als auch Verschreibungen in elektronischer Form und elektronische Zugangsdaten zu Verschreibungen in elektronischer Form. Die Übermittlung an die Apotheke erfolgt mit dem Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Voraussetzung ist, dass zwischen Pflegeheim und Apotheke ein Heimversorgungsvertrag nach § 12a Apothekengesetz besteht.

Zum 1. Januar 2029 sollen die Pflegedienste an den E-Rezept-Fachdienst angebunden sein, sodass dann die Übermittlung an die heimversorgende Apotheke hinfällig wird.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
mitgliederservice@kvhh.de