Nr. 10 / 16.07.2026
Nr. 10 / 16.07.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Ergänzung zum Artikel „Übergangsregelung für Hybrid-DRG: neue EBM-Zuschläge für Operationen bei Kindern und Jugendlichen“

Im Telegramm vom 26.06.2026 informierten wir Sie über die Übergangsregelung für Hybrid-DRG und EBM-Zuschläge für Operationen bei Kindern und Jugendlichen.

Der Zuschlag beträgt jeweils 60 Prozent der abrechnungsfähigen EBM-Vergütung für

  • die ambulante Operation (Operateur) und

  • die dazugehörige Anästhesie.

Dadurch soll die Vergütung bis zur Wiedereinführung der Hybrid-DRG für Kinder und Jugendliche im Jahr 2027 an das vorgesehene Vergütungsniveau angepasst werden.

Beispielrechnung:

Leistung

GOP

Punkte

Operativer Eingriff

31101

865 Punkte

Zugeordnete Anästhesie

31821

997 Punkte

Zuschlag zur 31101

31950

1.117 Punkte

Anteil Operateur

60 % von 865 = 519 Punkte

Anteil Anästhesist

60 % von 997 = 598 Punkte

Summe

519+598 Punkte = 1.117 Punkte

Die Berechnung der GOP 31950 erfolgt nicht ausschließlich auf Basis der operativen Leistung. Vielmehr bildet die Summe der Bewertung des operativen Eingriffs (GOP 31101) und der dem Eingriff zugeordneten Anästhesieleistung (GOP 31821) die Grundlage für den Zuschlag.

Die Abrechnung der OP-Zuschläge erfolgt durch den Operateur. Wurde die Operationsleistung einschließlich des entsprechenden OPS-Codes abgerechnet, der zugehörige Zuschlag jedoch nicht angesetzt, wird der korrekte Zuschlag von der KV Hamburg ergänzt.

Der Zuschlag ist im Innenverhältnis zwischen Operateur und Anästhesist (siehe Beispielrechnung) aufzuteilen. Laborleistungen und Sachkosten können darüber hinaus gesondert abgerechnet werden.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
mitgliederservice@kvhh.de