TSS – Achtung beim Erstellen eines Vermittlungscodes
Immer mehr Praxen erstellen Vermittlungscodes per Praxisverwaltungssystem (PVS) und drucken diesen direkt auf den Überweisungsschein auf.
Bei der Erstellung muss unter anderem die Dringlichkeit ausgewählt werden. Sie entscheiden bei der Erstellung eines Codes also, ob der Termin „dringend“ (innerhalb von 35 Tagen) oder „nicht dringend“ (innerhalb von 3 Monaten) stattfinden soll.
Wählt man hier die Kategorie „dringend“ aus, können auch nur Termine gebucht werden, die als „dringend“ zur Verfügung gestellt wurden. Das Gleiche gilt für „nicht dringende“ Termine.
In den vergangenen Monaten sind vermehrt dringende Vermittlungswünsche bei uns eingegangen, deren Vermittlungscodes jedoch mit der Vorgabe „nicht dringend“ voreingestellt waren. In den meisten Fällen handelte es sich um ein Versehen beim Generieren des Codes.
Wir bitten Sie daher, bei der Ausstellung des Überweisungsscheines mit einem Vermittlungscode die Dringlichkeit zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie, dass voreingestellte Informationen im Vermittlungscode nicht geändert werden können – weder von den Patienten in der Onlinebuchung, noch von TSS-Mitarbeitenden. In diesem Fall muss sich der Patient erneut von der überweisenden Praxis einen neuen Überweisungsschein mit einem neuen Vermittlungscode ausstellen lassen.
Wenn Sie Fragen zur Generierung des Vermittlungscodes haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Hersteller.
Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
mitgliederservice@kvhh.de