Nr. 10 / 29. Juni 2023
Nr. 10 / 29. Juni 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

ACHTUNG: Bezug von Impfstoffen in Hamburg nicht über Sprechstundenbedarf!

Aufgrund der sich häufenden Prüfanträge weisen wir darauf hin, dass der Bezug von Impfstoffen in Hamburg nicht über Sprechstundenbedarf (SSB) erfolgt!

Impfstoffe für Impfungen, die als Pflichtleistung von allen Kassen übernommen werden, müssen als Impfstoffbedarf über die Rezeptprüfstelle Duderstadt bezogen werden. Im Patientenfeld ist der Begriff "Impfstoffanforderung" sowie die VKNR "02900" zu vermerken. Bitte achten Sie auch auf Kennzeichnung der Statusgruppe "8" für Impfstoffe. Die Statusgruppe "9" für Sprechstundenbedarf darf nicht gekennzeichnet werden!

Eine vollständige Ausfüllanleitung finden Sie auf unserer Homepage.

Bei einer Anforderung mit dem Begriff "Sprechstundenbedarf" im Patientenfeld und der Kennzeichnung der Statusgruppe "9" für Sprechstundenbedarf kommt es regelmäßig zu sachlichen Berichtigungen des SSBs aufgrund des falschen Bezugswegs. In der Folge werden den Arztpraxen die Kosten für die Impfstoffe in Rechnung gestellt.

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