Genehmigungspflichtige Leistungen und Statuswechsel in der vertragsärztlichen Versorgung
Ziel der Abteilung Genehmigung ist es, dass alle Leistungserbringer idealerweise zum Zeitpunkt der Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit über die Genehmigungen zur Ausführung von genehmigungspflichtigen Leistungen verfügen, um eine reibungslose Abrechnung entsprechender Leistungen zu gewährleisten.
Dafür müssen Sie bei der Abteilung Genehmigung rechtzeitig, vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit, Anträge auf Genehmigung für diese Leistungen stellen. Dieses muss immer auch bei einem sog. Statuswechsel erfolgen. Ein sogenannter Status- und/oder Arbeitgeberwechsel bzw. Änderung der betriebsstättenbezogenen Voraussetzungen führt dazu, dass erteilte Genehmigungen automatisch unwirksam werden.
Hinweis: Im Rahmen eines Status- und/oder Arbeitgeberwechsel bzw. Änderung der betriebsstättenbezogenen Voraussetzungen müssen Genehmigungen neu beantragt werden.
Der Antrag unterliegt dann den zum Zeitpunkt der erneuten Antragstellung geltenden rechtlichen Bestimmungen. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich.
Antragsformulare und Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage.
Mitgliederservice der KV Hamburg
Telefon 22 802 - 802
Fax 22 802 - 885