Nr. 10 / 29. Juni 2023
Nr. 10 / 29. Juni 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

eRezept ab 1. Januar 2024 Pflicht

Die verpflichtende Nutzung des eRezepts soll laut Beschluss der Gematik ab 1. Januar 2024 eingeführt werden. Die KBV hat gegen diesen Beschluss votiert, weil ihrer Ansicht nach die technischen Voraussetzungen für einen breiten Rollout des eRezepts nicht vorhanden sind, weder bei Apotheken, Arztpraxen noch bei Patienten. So weist zum Beispiel der sogenannte TI-Score der Gematik (E-Rezept / TI-Score) noch immer zahlreiche Praxisverwaltungssysteme (PVS) aus, die nicht kompatibel sind mit dem eRezept.  Da es sich um einen Mehrheitsbeschluss handelt, hat die Gegenstimme der KBV jedoch keine aufschiebende Wirkung. Mehr zum eRezept auf der Homepage der KV  Hamburg unter Praxis-IT & Telematik > Anwendungen in der TI.

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