Nr. 10 / 29. Juni 2023
Nr. 10 / 29. Juni 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 für AOK-Versicherte

Im Vertrag über die ergänzenden Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und der KV Hamburg wird die Vergütung zum 01.07.2023 erhöht. Die bisherigen Abrechnungsziffern bleiben bestehen.

Leistung

Vergütung ab 01.07.2023

Abrechnungsbestimmungen

Abrechnungsziffer

Amblyopiescreening

20,00 €

einmalig

99060

U10

55,00 €

einmalig

99057

U11

55,00 €

einmalig

99058

J2

55,00 €

einmalig

99059

Zusätzlich sind ab dem 01.07.2023 neben den Hausärzten auch die Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin am Vertrag teilnahmeberechtigt. Die Leistungen dürfen nur nach Genehmigung, die bei der KV Hamburg zu beantragen ist, erbracht werden.

Den Vertragstext und die Teilnahmeanträge für Ärzte finden Sie auf unserer Homepage:

www.kvhh.de → Praxis → Recht und Vertrage → Amtliche Bekanntmachungen

Mitgliederservice der KV Hamburg

Kontaktformular

Telefon 22 802 - 802

Fax 22 802 - 885