Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 für AOK-Versicherte
Im Vertrag über die ergänzenden Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und der KV Hamburg wird die Vergütung zum 01.07.2023 erhöht. Die bisherigen Abrechnungsziffern bleiben bestehen.
Leistung |
Vergütung ab 01.07.2023 |
Abrechnungsbestimmungen |
Abrechnungsziffer |
Amblyopiescreening |
20,00 € |
einmalig |
99060 |
U10 |
55,00 € |
einmalig |
99057 |
U11 |
55,00 € |
einmalig |
99058 |
J2 |
55,00 € |
einmalig |
99059 |
Zusätzlich sind ab dem 01.07.2023 neben den Hausärzten auch die Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin am Vertrag teilnahmeberechtigt. Die Leistungen dürfen nur nach Genehmigung, die bei der KV Hamburg zu beantragen ist, erbracht werden.
Den Vertragstext und die Teilnahmeanträge für Ärzte finden Sie auf unserer Homepage:
www.kvhh.de → Praxis → Recht und Vertrage → Amtliche Bekanntmachungen
Mitgliederservice der KV Hamburg
Telefon 22 802 - 802
Fax 22 802 - 885