Nr. 10 / 29. Juni 2023
Nr. 10 / 29. Juni 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

eRezept mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen

Zum 1. Juli können Patienten das erste Mal das eRezept in den Apotheken mit ihrer Versichertenkarte (eGK) abrufen. Rund 80 Prozent der Apotheken sollen bis Ende Juli dazu in der Lage sein. Wenn die Patienten ihre Versichertenkarte in den Apotheken in die Lesegeräte einstecken, liegt das E-Rezept dann bereits in der Datenbank vor. Bislang konnten Versicherte eRezepte nur mit der bundeseinheitlichen E-Rezept-App der Gematik digital einlösen. Dafür ist neben einem Smartphone auch die eGK-PIN erforderlich, die die Krankenkassen zum großen Teil noch nicht verschickt haben. Alternativ konnte die Praxis den Einlöse-Code ausgedruckt auf Papier mitgeben.

Die neue Lösung mit der eGK ist eine einfache, elektronische Alternative für alle, die die App der Gematik nicht nutzen wollen oder können. Die Praxen werden nun von der Gematik aufgefordert, im zweiten Halbjahr das eRezept in ihren Praxen vermehrt zu verwenden.

Mitgliederservice der KV Hamburg

Kontaktformular

Telefon 22 802 - 802

Fax 22 802 - 885