Nr. 11 / 07. Juli 2023
Nr. 11 / 07. Juli 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Telefonische AU zukünftig wieder möglich?

Die Möglichkeit, Krankschreibungen während der Corona-Krise per Telefon auszustellen, war eine wichtige Option. Sie entlastete Arztpraxen und reduzierte Infektionsgefahren, insbesondere in überfüllten Wartezimmern. Am 1. April 2023 ist diese Regelung nach mehrmaliger Verlängerung ausgelaufen.

Aufgrund der positiven Erfahrungen soll nun eine Möglichkeit geschaffen werden, die telefonische Krankschreibung wieder zuzulassen. Allerdings soll dies nur für Krankheiten ohne schwere Symptome gelten und nur für Patientinnen oder Patienten, die bereits in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind. Der Bundestag hat im Rahmen der Gesetzgebung den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, innerhalb der nächsten sechs Monate entsprechende Regelungen zu erarbeiten. Sobald es hier Neues gibt, informieren wir Sie.

Derzeit sind aus der Ferne in bestimmten Fällen lediglich Krankschreibungen per Videosprechstunde möglich.
Eine Arbeitsunfähigkeit kann durch eine Videosprechstunde bescheinigt werden, sofern die Erkrankung dies zulässt und keine unmittelbare körperliche Untersuchung erforderlich ist. Für Erst- und Folgebescheinigungen gelten folgende Regeln: Bei Versicherten, die in der Arztpraxis unbekannt sind, ist eine Krankschreibung per Videosprechstunde für bis zu drei Kalendertage möglich. Bei bekannten Versicherten kann sie für bis zu sieben Kalendertage ausgestellt werden. Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist nur dann erlaubt, wenn die vorherige Krankschreibung auf Grundlage einer persönlichen Untersuchung erfolgte. Es besteht allerdings kein Anspruch der Versicherten auf eine Krankschreibung per Videosprechstunde.

Mitgliederservice der KV Hamburg

Kontaktformular

Telefon 22 802 - 802

Fax 22 802 - 885