Telematikinfrastruktur: Umstellung auf monatliche TI-Pauschalen
Ab Juli erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, die auch die Kosten für den Konnektoraustausch umfasst. Die Umstellung der TI-Finanzierung auf Monatspauschalen hatte der Gesetzgeber mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) beschlossen. Da sich GKV-Spitzenverband und KBV nicht bis Ende April auf eine Höhe und Berechnung der Pauschale einigen konnten, wurde diese jetzt vom BMG festgelegt.
Das Wesentliche zu den TI-Pauschalen in Kürze:
Insgesamt sollen einer Praxis im Regelfall weiterhin alle Kosten des Anschlusses und des Betriebs der TI erstattet werden. Voraussetzung ist dabei, dass in der Praxis die gesetzlich geforderte TI-Ausstattung und alle TI-Anwendungen implementiert sind.
Fehlt eine Anwendung, kommt es zu einer Reduzierung der Pauschale; fehlen zwei oder mehr Anwendungen, fällt die Pauschale weg.
Die Pauschale ist gestaffelt nach Praxisgröße, die anhand der Anzahl der in der Praxis tätigen Leistungserbringer ermittelt wird.
Wurde der Konnektor aufgrund abgelaufener Sicherheitszertifikate bereits getauscht und von den Krankenkassen finanziert, fällt die Pauschale geringer aus.
Praxen, denen die Kosten für die TI-Erstausstattung bereits erstattet wurden, erhalten ebenfalls für 30 Monate reduzierte TI-Pauschalen.
Monatliche TI-Pauschale |
≤ 3 Vertragsärztinnen /Ärzte* |
> 3 bis 6 Vertragsärztinnen / Ärzte* |
> 6 Vertragsärztinnen /Ärzte* |
1. ohne Kürzung |
237,78 |
282,78 |
323,90 |
2. bei Fehlen einer Anwendung |
118,89 |
141,39 |
161,95 |
3. bei Erstausstattung / 01.01.2021- 30.06.2023 für 30 Monate |
131,67 |
143,29 |
151,04 |
4. bei Erstausstattung / 01.01.2021- 30.06.2023 für 30 Monate und Fehlen einer Anwendung |
65,84 |
71,65 |
75,52 |
5. bei Konnektortausch zwischen 01.01.2021-30.06.2023 für 30 Monate |
199,45 |
242,78 |
282,23 |
6. bei Konnektortausch zwischen 01.01.2021-30.06.2023 und Fehlen einer Anwendung |
99,73 |
121,39 |
141,12 |
7. bei Fehlen von zwei oder mehr Anwendungen |
keine Pauschale |
keine Pauschale |
keine Pauschale |
Mitgliederservice der KV Hamburg
Telefon 22 802 - 802
Fax 22 802 - 885