Auszahlung der TI-Pauschalen: Nachweis in Form einer Eigenerklärung
Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung der Nachweis durch die Vertragsarztpraxis, dass sie die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt:
Notfalldatenmanagement (NFDM) / elektronischer Medikationsplan (eMP)
elektronische Patientenakte (ePA)
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)
Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt weiterhin über die KV Hamburg. Laut BMG-Vorgabe haben Praxen vor der ersten Zahlung gegenüber der KV Hamburg die funktionsfähige Ausstattung mit den erforderlichen Anwendungen sowie den TI-Komponenten und -Diensten nachzuweisen. Der Nachweis kann laut BMG in Form einer Eigenerklärung über das Online-Portal der KV erfolgen. Verfahren und Inhalt des Formulars werden von der KV Hamburg noch festgelegt. Wir werden unsere Mitglieder auf unserer Webseite (www.kvhh.net) sowie im KV Telegramm und KV Journal darüber zeitnah informieren.
Mitgliederservice der KV Hamburg
Telefon 22 802 - 802
Fax 22 802 - 885