COVID-19-Impfstoffversorgung 2026/2027
Das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) hat darüber informiert, dass der an die Variante LP.8.1 angepasste COVID-19-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer auch für die kommende Impfsaison 2026/2027 vom Bund (Bundesamt für Soziale Sicherung - BAS) – unter Berücksichtigung des Verfallsdatums – zur Verfügung gestellt werden wird.
Da die Kosten der vom BAS zur Verfügung gestellten Impfstoffe nicht von den Krankenkassen getragen werden müssen, sind diese Impfstoffe die wirtschaftlichere Alternative beim Bezug der Corona-Impfstoffe. Dabei sind die entsprechenden Haltbarkeitsdaten der Impfstoffe (s.u.) zu berücksichtigen.
Comirnaty LP.8.1 wird als zentral beschaffter COVID-19-Impfstoff wie bislang auch im Mehrdosisbehältnis ausgeliefert. Das ZEPAI weist darauf hin, dass der Bund auch weiterhin keine Regressansprüche erheben wird, wenn trotz bedarfsgerechter Bestellung oder sorgfältiger Terminplanung Impfstoffdosen verfallen oder weniger als die enthaltenen Impfstoffdosen aus einem Mehrdosisbehältnis entnommen werden sollten. Regressansprüche der Krankenkassen können in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht entstehen, da der zentral beschaffte Impfstoff durch den Bund weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Der Bezug von Covid-19-Impfstoffen in Einmal-Fertigspritzen über die RPD ist für die Kassen kostenintensiver und damit die deutlich unwirtschaftlichere Variante zur Impfung gegen Covid-19. Der Bezug dieser Variante verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und kann durch Prüfung bzw. Regresse geahndet werden. Einzige Ausnahme wäre ggf. der Bezug des proteinbasierten Nuvaxovid für „Impfstoffgegner“ mit stark empfohlener Impfindikation.
Der Bestell- und Auslieferungsprozess für zentral beschaffte COVID-19-Impfstoffe (Comirnaty LP.8.1) von Praxen und Apotheken bleibt zunächst unverändert. Haben diese Impfstoffprodukte ihr Verfallsdatum erreicht, erfolgt die weitere Versorgung mit variantenangepassten COVID-19-Impfstoffen in Hamburg über die Impfstoffanforderung bei der Rezeptprüfstelle Duderstadt (RPD).
Übersicht der vom BAS zur Verfügung gestellten Impfstoffe und Verfallsdaten
Die folgenden zentral beschafften, an die Variante LP.8.1 angepassten Impfstoffprodukte werden bis zum Erreichen der Verfallsdaten weiterhin vom Bund zur Verfügung gestellt:
Impfstoffbezeichnung |
Spätestes Verfallsdatum |
Corminaty LP.8.1 30 für Erwachsene (ab 12 Jahren) |
28.02.2027 |
Corminaty LP.8.1 10 für Kinder (5 bis 11 Jahre) |
31.08.2026 |
Corminaty LP.8.1 3 für Kleinkinder (6 Monate bis 4 Jahre) |
30.09.2026 |
Bitte beachten Sie, dass die aktualisierten Empfehlungen der STIKO (siehe "Aktuelle Meldungen" vom 23.7.2026) noch durch den Bundesausschuss bestätigt werden müssen, d.h. die Schutzimpfungsrichtlinie muss noch angepasst werden.
Neu variantenangepasste Covid-19-Impfstoffe müssen eine neue Abrechnungsnummer erhalten und das Impfhonorar muss ggf. (Fertigspritze statt Vial) mit den Kassen neu konsentiert werden, damit die Abrechnung der Impfung über die KVH stattfinden kann. Sobald diese Voraussetzungen vorliegen, werden wir auf der Homepage bzw. im Telegramm informieren.
Die jetzt gültige Version der Schutzimpfungsrichtlinie (z.B. jährliche Covid-19-Impfung ab 60 Jahre) ist noch gültig bis zum Inkrafttreten der Aktualisierung (jährliche Covid-19-Impfung ab 75). Die geänderte STIKO-Empfehlung (09.07.2026) sieht keine Standardindikation mehr für die jährliche Impfung ab 60 Jahren. Die Standardimpfung der 60- bis 75-Jährigen hätte ggf. eine schlechtere Nutzen-Schadens-Bilanz und damit ein Haftungsrisiko. Auch die Kostenübernahme dieser Impfungen durch die Kassen ist unsicher.
Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV Hamburg
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