Vergütung für ePA-Leistungen und TSS-Zuschläge bleibt bis Jahresende bestehen
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat entschieden: Die Vergütung für die Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA sowie für die Zuschläge zur Terminvermittlung bei Fachärzt:innen bleibt bis zum 31. Dezember 2026 bestehen.
In unserem Telegramm vom 10. August 2026 hatten wir darüber informiert, dass die weitere Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) zunächst noch nicht abschließend geklärt war.
Hintergrund ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die Streichung verschiedener Leistungen vorsieht. Der GKV-Spitzenverband hatte im Bewertungsausschuss zunächst gefordert, dass Praxen bereits ab dem 1. Oktober 2026 keine Vergütung mehr für die Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA erhalten. Zudem sollten die Zuschläge zur Grundpauschale für Fachärzt:innen bei über eine Terminservicestelle (TSS) oder einen Hausarzt vermittelten Behandlungstermin bereits ab dem vierten Quartal entfallen.
Die KBV lehnte diese Forderungen ab. Da im Bewertungsausschuss keine Einigung erzielt werden konnte, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet. Dieser hat nun entschieden, dass die entsprechenden Leistungen bis zum Jahresende weiter vergütet werden. Damit können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Leistungen für die Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA sowie die Zuschläge zur Terminvermittlung für Fachärzte noch bis zum 31. Dezember 2026 abrechnen.
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