Nr. 13 / 08. September 2023
Nr. 13 / 08. September 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Wenn noch nicht geschehen: Sprechzeiten-Erinnerung im Online-Portal

1. Sprechzeiten
Ab sofort erscheint nach der Anmeldung im Online-Portal bei allen Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die noch keine Sprechzeiten im Online-Portal hinterlegt haben, ein Banner, das zur Eingabe der Sprechzeiten auffordert.
Sobald Sprechzeiten eingegeben worden sind, verschwindet das Banner automatisch.

Hintergrund dieser Aufforderung ist die Verpflichtung der KV Hamburg, die Sprechzeiten, offenen Sprechstunden und die telefonische Erreichbarkeit von Psychotherapeuten im Internet zu veröffentlichen und somit die Einhaltung der Versorgungsaufträge einschließlich der Mindestsprechstunden zu gewährleisten.
Das Mindestsprechstundenangebot (gilt für alle Ärztinnen. Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) und die offenen Sprechstunden (gelten für folgende Facharztgruppen: Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, Hals-Nasen-Ohrenärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Neurologen, Psychiater, Ärzte für Nervenheilkunde, Neurochirurgen, Orthopäden (und Unfallchirurgen) und Urologen) sind im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 geregelt.

2. Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutinnen
Ferner gilt nach §1 Absatz 8 der Psychotherapierichtlinie eine Verpflichtung zur telefonischen Erreichbarkeit für Patienten. Diese besagt, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sicherstellen müssen, dass ihre Praxis unter anderem für eine Terminkoordination telefonisch in der Woche 200 min. (bei vollem Versorgungsauftrag) bzw. 100 min. (bei halbem Versorgungsauftrag) erreichbar ist, in Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen ihrer KV also mitteilen, zu welchen Zeiten sie die Erreichbarkeit in der Woche anbieten. Wie Sie die telefonische Erreichbarkeit organisieren, ist Ihnen freigestellt. So kann z.B. ein Praxismitarbeiter den Dienst übernehmen oder das Telefon umgeleitet werden. Entscheidend ist, dass jemand den Anruf persönlich entgegennimmt.

3. Mailadressen in der KV Arztsuche
Mit der Einführung des Nationalen Gesundheitsportals werden jetzt sowohl dort als auch in der Arztsuche der KV Hamburg die Mailadressen der Praxen angegeben. Bitte prüfen Sie, ob dort Ihre aktuelle Mailadresse angezeigt wird. Falls nicht, senden Sie uns bitte per Mail an praxisaufnahme@kvhh.de Ihre Betriebsstättennummer und die zugehörige Mailadresse.

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Telefon 040 / 22 802 - 802
Fax 040 / 22 802 - 885