Nr. 13 / 08. September 2023
Nr. 13 / 08. September 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Notfallplan bei TI-Störung: Ersatzverfahren bei technischen Problemen anwenden

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ein Netzwerk wie die TI ist mehrfach vor Ausfällen abgesichert, dennoch kommt es immer wieder zu Störungen. Auch für diesen Fall muss sichergestellt sein, dass die Krankenkasse von der Krankschreibung ihres Versicherten erfährt.

In diesem Fall gelten folgende Regelungen:

  • Wenn der Versand der eAU aus der Praxis an die Krankenkasse nicht möglich ist, speichert das PVS die AU-Daten und versendet die eAU erneut, sobald dies wieder möglich ist.

  • Wenn bereits beim Ausstellen oder beim Versand klar ist, dass die eAU nicht elektronisch verschickt werden kann, händigt der Arzt dem Patienten neben den Ausfertigungen für den Patienten und den Arbeitgeber einen weiteren unterschriebenen Ausdruck aus, den dieser an seine Kasse schickt.

  • Stellen Ärztin oder Arzt erst später fest, dass eine Störung der TI vorliegt und die eAU auch am nächsten Werktag nicht an die Krankenkassen übertragen werden kann, versendet die Praxis selbst die Papierbescheinigung an die zuständige Krankenkasse. Mittels Komfortsignatur lassen sich die meisten Störungen unmittelbar erkennen. Diese aufwendigere Form des Ersatzverfahrens sollte deshalb nur sehr selten notwendig werden.

Weitere Informationen

Elektronisches Rezept (eRezept)

Wenn aufgrund einer Störung der TI die Ausstellung eines eRezeptes nicht möglich ist, so kann das bisher geltende rosafarbene Papier-Rezeptformular (Muster 16) verwendet werden.

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