Nr. 13 / 10.09.2025
Nr. 13 / 10.09.2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Grippeschutzimpfungen bei Kindern - Grippesaison 2025/2026

Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet (gemäß Schutzimpfungsrichtlinie) die Kosten für die jährliche Impfung gegen Influenza gemäß der aktuellen Stiko – Empfehlung zu übernehmen.

Die Stiko empfiehlt die jährliche Impfung gegen Influenza für Kinder und Jugendliche nur bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen, die mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung verbunden sind oder wenn sie mit Risikopersonen in einem Haushalt leben.

Eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung sieht das RKI beim Vorliegen folgender Erkrankungen (Beispiele):

  • chronische Erkrankung der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und COPD)

  • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankung

  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankung

  • chronische neurologische Erkrankungen, z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben

  • Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz

  • HIV-Infektion

Darüber hinaus können die gesetzlichen Kassen freiwillig (Satzungsleistungen) die Kosten für zusätzliche Impfungen übernehmen.

Folgende Kassen haben sich (bis jetzt) entschieden, für die Saison 2025/2026 auch die Kosten für die Influenzaimpfung für die Kinder und Jugendlichen ohne Vorerkrankungen (ab 6 Monaten bis zum 18. Geburtstag) im Sachleistungsprinzip zu übernehmen (Stand Redaktionsschluss: 8.9.2025):

  • Die Techniker

  • BARMER

  • DAK

  • KKH Kaufmännische Krankenkasse

  • Knappschaft

  • IKK classic

  • AOK Rheinland/Hamburg

Die Impfstoffe werden für diese Impfungen ebenfalls per Impfanforderung über die RPD bezogen und zur Abrechnung über die KVH wird die 89111 s angegeben.

Weitere Informationen zur saisonalen Grippeimpfung.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802, Fax 040 / 22 802 -885
mitgliederservice@kvhh.de