Grippeschutzimpfungen bei Kindern - Grippesaison 2025/2026
Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet (gemäß Schutzimpfungsrichtlinie) die Kosten für die jährliche Impfung gegen Influenza gemäß der aktuellen Stiko – Empfehlung zu übernehmen.
Die Stiko empfiehlt die jährliche Impfung gegen Influenza für Kinder und Jugendliche nur bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen, die mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung verbunden sind oder wenn sie mit Risikopersonen in einem Haushalt leben.
Eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung sieht das RKI beim Vorliegen folgender Erkrankungen (Beispiele):
chronische Erkrankung der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und COPD)
chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankung
Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankung
chronische neurologische Erkrankungen, z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben
Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz
HIV-Infektion
Darüber hinaus können die gesetzlichen Kassen freiwillig (Satzungsleistungen) die Kosten für zusätzliche Impfungen übernehmen.
Folgende Kassen haben sich (bis jetzt) entschieden, für die Saison 2025/2026 auch die Kosten für die Influenzaimpfung für die Kinder und Jugendlichen ohne Vorerkrankungen (ab 6 Monaten bis zum 18. Geburtstag) im Sachleistungsprinzip zu übernehmen (Stand Redaktionsschluss: 8.9.2025):
Die Techniker
BARMER
DAK
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Knappschaft
IKK classic
AOK Rheinland/Hamburg
Die Impfstoffe werden für diese Impfungen ebenfalls per Impfanforderung über die RPD bezogen und zur Abrechnung über die KVH wird die 89111 s angegeben.
Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802, Fax 040 / 22 802 -885
mitgliederservice@kvhh.de