Nr. 13 / 10.09.2025
Nr. 13 / 10.09.2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Vorhaltepauschale für Hausärzte neu geregelt

Zum 1. Januar 2026 wird für Hausarztpraxen eine geänderte Vorhaltepauschale mit neuen Zuschlägen eingeführt. Die Ziffern werden von der KV automatisch zugesetzt. Mit größeren Honorarumverteilungen ist nach Einschätzung von KBV und Hausärzteverband nicht zu rechnen.

Die Grundsystematik der jetzigen Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags (GOP 03040) bleibt bestehen. Die Bewertung der GOP 03040 wird zum 1. Januar allerdings abgesenkt – von 138 auf 128 Punkte. Neu ist auch ein Abschlag für Hausarztpraxen, die weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durchführen. Ihre Vorhaltepauschale wird um 40 Prozent gekürzt, da Impfen zur hausärztlichen Grundversorgung gehört.
Außerdem wird ein gestuftes Zuschlagsmodell eingeführt: Es gibt einen Zuschlag von 10 Punkten, wenn die Praxis mindestens zwei von zehn Kriterien für die Wahrnehmung der hausärztlichen Grundversorgung erfüllt (zum Beispiel Haus- und Pflegeheimbesuche, Kleinchirurgie, Ultraschalluntersuchungen u.a.). Werden mindestens acht Kriterien erreicht, erhält die Praxis einen Zuschlag von 30 Punkten.
Vorhaltepauschale und Zuschlag werden durch die KV zugesetzt. Beide Leistungen werden in voller Höhe gezahlt.

Für diabetologische Schwerpunktpraxen, HIV-Schwerpunktpraxen und Substitutionspraxen gibt es Ausnahmeregelungen. Hausärzte in diesen Praxen erhalten den 10-Punkte-Zuschlag zur Vorhaltepauschale ohne die Erfüllung einer Mindestanzahl von Kriterien. Für den höheren Zuschlag von 30 Punkten müssen sie wie alle anderen Hausärzte mindestens acht Kriterien erfüllen. Eine weitere Ausnahme betrifft den 40-prozentigen Abschlag auf die Vorhaltepauschale (GOP 03040), wenn eine Praxis zu wenig impft. Diese Abschlagsregelung gilt ebenfalls nicht für Schwerpunkt- und Substitutionspraxen.

Weitere Informationen auf der Homepage der KBV.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802, Fax 040 / 22 802 -885
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