Grippeschutzimpfungen bei Kindern - Grippesaison 2024/2025
Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet (gemäß Schutzimpfungsrichtlinie) die Kosten für die jährliche Impfung gegen Influenza gemäß der aktuellen Stiko-Empfehlung zu übernehmen.
Die Stiko empfiehlt die jährliche Impfung gegen Influenza für Kinder und Jugendliche nur bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen, die mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung verbunden sind oder wenn sie mit Risikopersonen in einem Haushalt leben.
Eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung sieht das RKI beim Vorliegen folgender Erkrankungen (Beispiele):
▶ chronische Erkrankung der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und COPD)
▶ chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankung
▶ Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankung
▶ chronische neurologische Erkrankungen, z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen
getriggerten Schüben
▶ Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz
▶ HIV-Infektion
Die gesetzlichen Kassen können freiwillig (Satzungsleistungen) die Kosten für zusätzliche Impfungen übernehmen.
Folgende Kassen haben sich (bis) jetzt entschieden, für die Saison 2024/2025 auch die Kosten für die Influenzaimpfung für Kinder und Jugendliche ohne Vorerkrankungen (ab 6 Monaten bis zum 18. Geburtstag) im Sachleistungsprinzip zu übernehmen (Stand Redaktionsschluss am 29.08.2024):
Techniker Krankenkasse
AOK Rheinland/Hamburg
BARMER
KNAPPSCHAFT
Die Impfstoffe werden für diese Impfungen ebenfalls per Impfanforderung über die RPD bezogen und zur Abrechnung über die KVH wird die 89111 S angegeben.
Mitgliederservice der KV Hamburg
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