Präanästhesiologische Untersuchung: Rückwirkend neue GOP in den EBM aufgenommen
Zur Abklärung der Narkosefähigkeit eines Patienten wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 05311 rückwirkend zum 01.07.2024 neu in den EBM aufgenommen. Hintergrund ist eine Regelungslücke im Zusammenhang mit den Hybrid-DRG.
Erfolgt eine präanästhesiologische Untersuchung vor einer Operation nach der Hybrid-DRG-Verordnung, ist sie Bestandteil der Fallpauschale und kann nicht separat abgerechnet werden.
Findet der Eingriff dann jedoch nicht statt und ist er auch nicht im Anhang 2 des EBM aufgeführt, bestand bislang für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte keine Möglichkeit, die Leistung für die präanästhesiologische Untersuchung abzurechnen.
Dies hat der Bewertungsausschuss nun geändert.
Neue Leistung im Überblick
GOP |
Leistungsinhalt |
Bewertung |
05311 |
Präanästhesiologische Untersuchung vor einer geplanten Leistung entsprechend der Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung nach § 115f SGB V bei nicht durchgeführter Leistung und sofern diese nicht im Anhang 2 zum EBM enthalten ist |
15,75 € / 132 Pkt. |
Die neue GOP gilt bis zum 31.12.2024. Der Bewertungsausschuss wird sich bis zum Ende des Jahres ausführlich mit weiteren EBM-Anpassungen im Zusammenhang mit den Hybrid-DRG befassen.
Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 726. Sitzung
Mitgliederservice der KV Hamburg
Kontaktformular
Telefon 22 802 - 802
Fax 22 802 - 885