KV Hamburg fördert mit neuen Richtlinien die Weiterbildung in fachärztlichen und psychotherapeutischen Praxen
Der Vorstand der KV Hamburg hat am 29.08.2024 neue Richtlinien zur Verwendung von Finanzmitteln aus dem Strukturfonds für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung durch finanzielle Förderungen der Weiterbildung in niedergelassenen Praxen gemäß § 105 Abs. 1a Nr. 2 SGB V bekanntgegeben.
Ziel der Richtlinien ist es, den Erhalt und Ausbau des Weiterbildungsangebots im vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgungsbereich sicherzustellen, um auch zukünftig eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.
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